Der blaue Dunst in Kneipen hat den Bayerischen Verfassungsgerichtshof im vergangenen Jahr gleich mehrfach beschäftigt. Nach dem Urteil der obersten Richter in München blieb das Rauchen in einer Zigarren-Lounge in Nürnberg verboten. Ein Wasserpfeifen-Café in München durfte die Shishas dagegen weiter anbieten - solange sie nur mit getrockneten Früchten und nicht mit Tabak gefüllt sind.

Insgesamt schloss das Gericht laut Mitteilung vom Mittwoch im vergangenen Jahr 168 Verfahren ab; 175 gingen neu ein. (Quelle: München (dpa/lby))