
«Wenn das Ergebnis vorliegt, wird die Staatsanwaltschaft Hof prüfen, ob sich hieraus Anhaltspunkte für verfolgbare Straftaten ergeben», betonte Laib. Bei der Justiz wurde Strafanzeige wegen möglicher Verstöße gegen das Urheberrecht erstattet.
Der weitere Vorwurf der falschen eidesstattlichen Versicherung wird dagegen nicht Gegenstand von Ermittlungen. Guttenberg musste bei seiner mittlerweile aberkannten Promotion an der Universität lediglich eine ehrenwörtliche Erklärung abgeben, dass er seine Dissertation selbstständig verfasst und keine anderen als die von ihm angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt habe.
Nachdem der Minister zu Beginn der Woche gravierende handwerkliche Fehler bei seiner Doktorarbeit eingeräumt hatte, wurde ihm der Doktortitel am Mittwoch von der Universität Bayreuth entzogen. Die Selbstkontroll-Kommission der Hochschule prüft noch, ob der Minister darüber hinaus die Promotionskommission vorsätzlich oder fahrlässig getäuscht hat. (Quelle: Bayreuth/Hof (dpa/lby))



