Er verwies darauf, dass die Anwendung der strittigen Regelung nach Zweifeln der EU-Kommission bereits im April 2010 ausgesetzt worden sei.

Die EU-Kommission hält die in der Finanzkrise eingeführte Steuer-Sonderregel für Firmensanierungen für nicht vereinbar mit EU-Recht. Danach gibt es Steuererleichterungen für Unternehmen, die Sanierungsfälle übernehmen. Sie können aufgelaufene Verluste der übernommenen Firma verrechnen und so ihre Steuerlast senken. Brüssel wertet diese «Sanierungsklausel» als illegale Beihilfe. Wenn der Fiskus bei Firmenkäufen zu Sanierungszwecken unbegrenzt Verluste steuermindernd anrechne, benachteilige dies gesunde Firmen. (Quelle: Berlin (dpa/lby))



