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Gericht lehnt umstrittene Sicherungsverwahrung ab
Das Landgericht Bayreuth hat am Mittwoch die nachträgliche Sicherungsverwahrung eines Straftäters abgelehnt. Der 55-Jährige hatte 1990 in Coburg seine Ehefrau erstochen. Bereits ein ein Jahr nach seiner Haftentlassung hatte er seine neue Lebensgefährtin erwürgt.

Die Staatsanwaltschaft hatte ihren Antrag auf Sicherungsverwahrung damit begründet, dass der gelernte Maler nach wie vor nicht in der Lage sei, angemessen auf Beziehungskrisen zu reagieren. So bestehe die große Gefahr, dass er nach seiner im Frühjahr anstehenden Haftentlassung erneut einen Menschen töten oder schwer schädigen könne. (Quelle: Bayreuth (dpa/lby))

Die Staatsanwaltschaft hatte ihren Antrag auf Sicherungsverwahrung damit begründet, dass der gelernte Maler nach wie vor nicht in der Lage sei, angemessen auf Beziehungskrisen zu reagieren. So bestehe die große Gefahr, dass er nach seiner im Frühjahr anstehenden Haftentlassung erneut einen Menschen töten oder schwer schädigen könne. (Quelle: Bayreuth (dpa/lby))
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Link zum Thema: Gericht lehnt umstrittene Sicherungsverwahrung ab
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