Archiv


Archiv 2019

Archiv 2018
August (1)

Archiv 2016
Juli (1)
Juni (4)
Mai (2)
April (3)
März (3)

Archiv 2015
Juli (1)
März (5)

Archiv 2014
Juli (4)
Juni (4)
Mai (27)
April (6)
März (14)
Januar (6)

Archiv 2013
Juli (3)
Juni (11)
Mai (71)
April (31)
März (105)
Februar (117)
Januar (58)

Archiv 2012
Dezember (204)
November (116)
Oktober (155)
August (4)
Juli (1)
Juni (2)
Mai (33)
April (194)
März (204)
Januar (1)

Archiv 2011
August (11)
Juli (80)
Juni (128)
Mai (66)
April (462)
März (1005)
Februar (1332)
Januar (1372)

Archiv 2010

Gesetz zur Herausgabe von Mail-Passwörtern verfassungswidrig

Neuer Beitragvon Thomas » Di 27. Nov 2012, 22:52

Der Gesetzentwurf zur Herausgabe von E-Mail-Passwörtern ist so schlampig gemacht, dass er vom Bundesverfassungsgericht wieder kassiert wird. Das ergab eine Analyse der Landesdatenschützer Schleswig-Holsteins.






Schleswig-Holsteins Landesdatenschützer Thilo Weichert hat den Gesetzentwurf, der die Anbieter zur Herausgabe von Zugangsdaten zu E-Mail-Konten an Polizei, Zoll und Geheimdienste verpflichtet, als verfassungswidrig bezeichnet.

Weichert sagte: "Die Regelungen, so wie sie jetzt sind, würden Telekommunikationsanbieter zu Auskunftsstellen der Sicherheitsbehörden machen. Es ist ärgerlich, dass die Bundesregierung einen derart schlampigen Entwurf vorlegt, der offensichtlich erneut den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genügt. Sollten Bundesrat und Bundestag als Gesetzgeber diese Mängel nicht beseitigen, so wird eine Verfassungsklage wohl wieder erfolgreich sein."

Am 24. Februar 2012 erklärte das Bundesverfassungsgericht entsprechende Regelungen teilweise für verfassungswidrig und gab dem Gesetzgeber auf, die Normen grundgesetzkonform umzugestalten.

Am 28. und 29. November 2012 soll im Wirtschafts-, Rechts- und Innenausschuss des Bundesrats über den Gesetzesentwurf beraten werden. Laut Analyse des Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holsteins genügt der Entwurf diesen Vorgaben nicht.

Die Mängel des Entwurfs seien, dass nicht ausreichend zwischen der Herausgabe von Bestandsdaten und den sensibleren IP-Adressen und Sicherheitsmerkmalen (PIN/PUK) an Sicherheitsbehörden differenziert werde und zugleich keine ausreichende Benachrichtigung hinsichtlich der heimlichen Auskünfte vorgesehen ist. "Die Grundrechte auf informationelle Selbstbestimmung und auf Wahrung des Telekommunikationsgeheimnisses werden so verletzt", erklärten die Landesdatenschützer.
News ganz lesen: Hier
Link zum Thema: Gesetz zur Herausgabe von Mail-Passwörtern verfassungswidrig
Kommentare: 0

cron

Persönlicher Bereich

Anmelden

Wer ist online?

Insgesamt sind 748 Besucher online: 2 registrierte, 0 unsichtbare, 0 Suchmaschinen und 746 Gäste (basierend auf den aktiven Besuchern der letzten 60 Minuten)
Der Besucherrekord liegt bei 3383 Besuchern, die am Fr 12. Sep 2025, 13:35 gleichzeitig online waren.

Mitglieder: Exabot [Bot], Heise IT-Markt [Crawler]
TWCportal DE | TWCmail DE & TWCmail EU | Help-Book DE & Help-Book EU | PHP-Wolf | Online-ABC & OnlineABC | Web-Hacks


Usemax-Advertisement | Zanox - Das Werbenetzwerk | TWCgames DE