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Mustervertrag für Eltern gegen Filesharing der Kinder

Neuer Beitragvon Thomas » Do 22. Nov 2012, 21:37

"Ich habe verstanden, dass ich keine Tauschbörsen nutzen darf." Ein Vertrag, der so beginnt, soll Eltern nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs vor kostenpflichtigen Abmahnungen der Medienindustrie schützen.

Ein Rechtsanwalt hat eine rechtskonforme Belehrung ausgearbeitet, die Eltern ihren Kindern vorlegen können, um sich gegen illegale Filesharing-Aktivitäten abzusichern. Der Mustervertrag kann kostenlos bei der Medienrechtskanzlei Wilde Beuger Solmecke heruntergeladen werden.

Der Bundesgerichtshof hatte entschieden (I ZR 74/12), dass technisch nicht versierte Eltern sich keinen IT-Experten ins Haus holen müssen, um angesichts möglichen Filesharings ihrer Kinder kostenpflichtige Klagen zu vermeiden. Eltern müssen ihre Kinder zwar belehren, ohne konkreten Anlass aber nicht überwachen. Sie haften also nicht, wenn sie zuvor die Nutzung etwa von Tauschbörsen verboten haben. Es ging in dem Prozess um die Frage, welche Aufsichtspflichten Eltern gegenüber einem Dreizehnjährigen haben, der illegal Musik im Internet getauscht haben soll.

Doch dafür müssen Eltern rechtsverbindlich nachweisen, dass sie ihre Kinder belehrt haben. Rechtsanwalt Christian Solmecke sagte dazu: "Genau das haben wir uns auch überlegt und einen verbindlichen Mustervertrag entworfen. Den können die Eltern von unserer Homepage herunterladen, ihn ausdrucken und mit den Kindern im Rahmen einer Belehrung durchgehen. Am Ende unterschreiben alle Beteiligten den Vertrag und merken das Datum mit an. Im Falle eines Falles können die Eltern nun jederzeit belegen, dass sie ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen sind."

Hier heißt es gleich am Anfang: "Ich habe verstanden, dass ich keine Tauschbörsen nutzen darf. Insbesondere darf ich weder auf Tauschbörsen, noch auf anderen Internetseiten Bilder, Videos, Musik oder Filme hoch- oder herunterladen, ohne vorher meine Eltern zu fragen." Im Folgenden geht es in dem Vertrag auch um Abofallen, um Identitätsdiebstahl in sozialen Netzen, um Cybermobbing, um den Jugendschutz und um das Recht am eigenen Bild.

Der Fachanwalt für IT-Recht, Thomas Stadler, bewertet das Urteil des Bundesgerichtshofs jedoch anders: "Es muss damit gerechnet werden, dass sich der Bundesgerichtshof eng am Einzelfall orientiert und ähnlich wie in der Entscheidung 'Sommer unseres Lebens' nicht im Wege des Rundumschlags zu allen möglichen Fallkonstellationen Stellung nimmt. Es sind nach meinem Kenntnisstand auch noch weitere Filesharing-Verfahren beim Bundesgerichtshof anhängig." Es gelte also abzuwarten, wie "der Erste Senat die Haftung des Anschlussinhabers für volljährige Familienmitglieder oder für Mitbewohner einer Wohngemeinschaft beurteilt."
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