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Ursula-Herrmann-Urteil rechtskräftig

Neuer Beitragvon Thomas » Mi 26. Jan 2011, 23:09

Augsburg (kw). Das Urteil des Augsburger Landgerichts gegen den Entführer der kleinen Ursula Herrmann ist rechtskräftig. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) der Augsburger Staatsanwaltschaft am Dienstag mitgeteilt. Im März 2010 war der 58-jährige Werner M. wegen erpresserischen Menschenraubs mit Todesfolge zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden.

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„Wenn es um die Aufklärung eines Kindstodes geht, kann keine Freude aufkommen, aber es ist gut, dass die Tat aufgeklärt werden konnte und der Täter seiner gerechten Strafe zugeführt werden konnte“. So kommentierte in einer ersten Stellungnahme Reinhard Nemetz, der Chef der Augsburger Staatsanwaltschaft im ANTENNE-BAYERN-Gespräch die Entscheidung der Karlsruher Bundesrichter, die bereits am 19. Januar getroffen, jetzt aber erst mitgeteilt wurde.

Nemetz (60) hat der Fall des kleinen entführten Mädchens, das in einer im Wald vergrabenen Holzkiste erstickt ist, sein ganzes Juristenleben lang verfolgt. Der Chefankläger war gerade mal knapp vier Jahre bei der Staatsanwaltschaft, als er erstmals mit dem Fall befasst war. Damals ahnte er nicht, dass fast drei Jahrzehnte später ein Mann in Kappeln gefasst werden sollte, der in Augsburg nach einem langen Indizienprozess verurteilt wird. Der Verurteilte hatte Revision zum BGH eingereicht, die jetzt verworfen wurde.

Der Fall Ursula Herrmann war ein Verbrechen, das die deutsche Justiz länger als die meisten anderen Fälle beschäftigt hat. Die Suche nach dem Entführer der damals zehnjährigen Schülerin wurde nie eingestellt. Das Kind war am 15. September 1981 auf dem Heimweg von der Oma mit ihrem Fahrrad unterwegs und entführt worden.
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