by Thomas » Thu 27. Sep 2012, 01:33
Ein Kirchenaustritt ist in Deutschland nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nur ohne Wenn und Aber möglich. Einen Teil-Austritt, der nur darauf abzielt, keine Kirchensteuer mehr zu zahlen, aber in der Glaubensgemeinschaft zu bleiben, kann es nicht geben.
Ein Kirchenaustritt ist in Deutschland nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nur ohne Wenn und Aber möglich. Einen Teil-Austritt, der nur darauf abzielt, keine Kirchensteuer mehr zu zahlen, aber in der Glaubensgemeinschaft zu bleiben, kann es nicht geben.
Wer Mitglied ist, von dem muss der Staat Steuern eintreiben.
Als rein innerkirchliche Angelegenheit sahen die Leipziger Richter am Mittwoch, wie mit den Abtrünnigen dann umgegangen wird. Für die katholische Kirch [...]