Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) verurteilte die Bundesrepublik erneut in vier Fällen und kritisierte einen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Weil zahlreiche Fällen weiter umstritten sind und angefochten werden, könnten die Gerichte gezwungen sein, weitere Täter freizulassen.

In Berlin kommen nach einer Entscheidung des Landgerichts vom Donnerstag drei verurteilte Sexualstraftäter aus der Sicherungsverwahrung frei.
Die jetzt verhandelten Fälle lagen zeitlich vor der im Januar in Kraft getretenen Reform der Sicherungsverwahrung. Juristen und Politiker leiten aus den Urteilen den [...]












