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Verbraucherschützer mahnen Kinderspielportale ab
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Verbraucherschützer mahnen Kinderspielportale ab
Der Verbraucherzentrale Bundesverband kritisiert viele Anbieter von Kinderspieleseiten: Laut seiner Untersuchung sind Werbung und redaktionelle Inhalte oft nicht ausreichend getrennt, dazu kommen Mängel beim Datenschutz.
"Es ist schon erschreckend, wie hemmungslos manche Anbieter die Unerfahrenheit von Kindern für Geschäfte ausnutzen", sagt Gerd Billen, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (Vzbv). Mit Marktchecks prüft der Verband seit 2010, ob die Betreiber von Kinderspieleseiten die gesetzlichen Standards in Bezug auf Werbung und Datenschutz einhalten. Das Ergebnis laut dem Verband: Werbung und redaktionelle Seiteninhalte sind in vielen Fällen nicht ausreichend getrennt. Ferner werden bei der Teilnahme an Gewinnspielen nicht erforderliche persönliche Daten abgefragt.
Insgesamt hat der Vzbv 29 Unterlassungsverfahren eingeleitet. 17 Verfahren konnten außergerichtlich durch die Abgabe einer Unterlassungserklärung beendet werden, nachdem die Anbieter ihre Internetseiten geändert hatten. Vier Verfahren mussten eingestellt werden, weil entweder die Abmahnungen oder die Klagen nicht nachweisbar zugestellt werden konnten - etwa, weil die Unternehmen ihren Sitz im Ausland haben oder die Domaininhaber verstorben waren. Von den acht Klageverfahren ist ein Verfahren mit einer Verurteilung rechtskräftig abgeschlossen worden. Die übrigen sieben Verfahren befinden sich noch in der gerichtlichen Auseinandersetzung. Die Einzelheiten hat der Vzbv in einer Übersicht veröffentlicht.
"Unternehmer sollten bei Ihren Webseiten immer das besondere Schutzbedürfnis der Kinder im Blick haben und ihre Fürsorge- und Kontrollpflichten erfüllen", so Vzbv-Vorstand Billen. "Jegliche Werbung gegenüber Kindern muss mit Augenmaß erfolgen." Vor allem jüngere Kinder müssten den Umgang mit ihren eigenen Daten und den Schutz ihrer Privatsphäre erst erlernen. Hier seien auch Eltern und Pädagogen gefordert, die Medienkompetenz von Kindern und deren Urteilsvermögen in Bezug auf Werbung zu stärken.
"Es ist schon erschreckend, wie hemmungslos manche Anbieter die Unerfahrenheit von Kindern für Geschäfte ausnutzen", sagt Gerd Billen, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (Vzbv). Mit Marktchecks prüft der Verband seit 2010, ob die Betreiber von Kinderspieleseiten die gesetzlichen Standards in Bezug auf Werbung und Datenschutz einhalten. Das Ergebnis laut dem Verband: Werbung und redaktionelle Seiteninhalte sind in vielen Fällen nicht ausreichend getrennt. Ferner werden bei der Teilnahme an Gewinnspielen nicht erforderliche persönliche Daten abgefragt.
Insgesamt hat der Vzbv 29 Unterlassungsverfahren eingeleitet. 17 Verfahren konnten außergerichtlich durch die Abgabe einer Unterlassungserklärung beendet werden, nachdem die Anbieter ihre Internetseiten geändert hatten. Vier Verfahren mussten eingestellt werden, weil entweder die Abmahnungen oder die Klagen nicht nachweisbar zugestellt werden konnten - etwa, weil die Unternehmen ihren Sitz im Ausland haben oder die Domaininhaber verstorben waren. Von den acht Klageverfahren ist ein Verfahren mit einer Verurteilung rechtskräftig abgeschlossen worden. Die übrigen sieben Verfahren befinden sich noch in der gerichtlichen Auseinandersetzung. Die Einzelheiten hat der Vzbv in einer Übersicht veröffentlicht.
"Unternehmer sollten bei Ihren Webseiten immer das besondere Schutzbedürfnis der Kinder im Blick haben und ihre Fürsorge- und Kontrollpflichten erfüllen", so Vzbv-Vorstand Billen. "Jegliche Werbung gegenüber Kindern muss mit Augenmaß erfolgen." Vor allem jüngere Kinder müssten den Umgang mit ihren eigenen Daten und den Schutz ihrer Privatsphäre erst erlernen. Hier seien auch Eltern und Pädagogen gefordert, die Medienkompetenz von Kindern und deren Urteilsvermögen in Bezug auf Werbung zu stärken.
Mfg Thomas
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Thomas - Administrator
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