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GEMA erklärt Verhandlungen mit Youtube für gescheitert


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GEMA erklärt Verhandlungen mit Youtube für gescheitert

Unread postby Thomas » Sat 12. Jan 2013, 15:32

In dem Streit über die Rechtevergütung von Musikvideos auf Youtube zeichnet sich keine Einigung ab. Die deutsche Verwertungsgesellschaft GEMA hat die Verhandlungen mit Youtube für gescheitert erklärt und kündigte am Donnerstag an, die Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt anzurufen. Die Schiedsstelle solle nun neutral prüfen, ob die von der GEMA geforderte Mindestvergütung von 0,375 Cent pro Stream angemessen ist oder nicht, sowie über möglichen Schadensersatz befinden.

"Eine Schadensersatzforderung ist aus unserer Sicht angebracht, weil die urheberrechtlich geschützten Musikwerke auf Youtube massenhaft genutzt und vermarktet werden", erklärte der GEMA-Vorstandsvorsitzende Harald Heker. "Seit dem 1. April 2009 hat sich YouTube allen Vorschlägen einer angemessenen Lizenzierung verweigert."

Der Konflikt zwischen der Verwertungsgesellschaft und dem Videoportal schwelt seit Jahren. Während sich andere europäische Verwertungsgesellschaften inzwischen mit Youtube auf ein Vergütungsmodell einigen konnten, und auch die GEMA mit anderen Streaming-Anbietern im Geschäft ist, scheint es zwischen beiden keine grundsätzliche Annäherung zu geben. Die GEMA besteht auf eine Vergütung pro abgerufenem Video, wohingegen Youtube eine Umsatzbeteiligung vorzieht.

Der Streit beschäftigt auch die Gerichte. Das Landgericht Hamburg billigte Youtube zwar den rechtlichen Status eines Hosting-Anbieters zu, verpflichtete das Unternehmen aber zugleich, Videos mit Musik aus dem GEMA-Portfolio zu löschen. Beide Seiten kündigten danach Berufung an, nahmen aber – auch auf Druck der Musikbranche – ihre Verhandlungen wieder auf.

Youtube und GEMA ringen seit 2009 um eine Neuauflage des Vertrags, der im März 2009 ausgelaufen war. Ein inzwischen von Bitkom und GEMA verabredeter Tarif gilt nicht für Youtube. Trotz wiederholter Beteuerungen beider Kontrahenten, an einer Lösung interessiert zu sein, haben die Verhandlungen bisher keine Früchte getragen. Daran geben sich GEMA und Youtube gegenseitig die Schuld.

Darüber hinaus geht die GEMA gegen die Hinweistafeln vor, die deutsche Nutzer auf Youtube zu sehen bekommen, wenn sie ein Video mit Musik aus dem GEMA-Repertoire abrufen wollen. Jeder deutsche Internetnutzer kennt solche Hinweise: "Leider ist dieses Video in Deutschland nicht verfügbar, da es Musik enthalten könnte, für die die GEMA die erforderlichen Musikrechte nicht eingeräumt hat. Das tut uns leid."

Diese Darstellung hält die GEMA für verfälschend. Die Verwertungsgesellschaft hat Youtube nach eigenen Angaben abgemahnt und fordert Unterlassung. "Durch den eingeblendeten Text wird der falsche Eindruck erweckt, dass die GEMA die Lizenzierung von Musiknutzung kategorisch verweigere", sagte Heker. "Tatsächlich war die GEMA jedoch immer dazu bereit eine Lizenz zu erteilen, die YouTube nach den gesetzlichen Regelungen auch jederzeit einseitig hätte erwerben können." Sollte Youtube der Aufforderung nicht nachkommen, werde die GEMA eine Unterlassungsklage einreichen.

In einer ersten Stellungnahme reagierte Google bzw. Youtube recht vergrätzt auf das Vorgehen der GEMA: "Wir sind von dem wiederholten Abbruch der Verhandlungen durch die GEMA überrascht und enttäuscht. YouTube ist der festen Überzeugung, dass Rechteinhaber und Musikschaffende von ihrer kreativen Arbeit auf YouTube profitieren sollen", erklärte Mounira Latrache, Pressesprecherin für YouTube in Deutschland. Man habe Verträge mit dutzenden von Verwertungsgesellschaften in mehr als 45 Ländern abgeschlosssen. In Deutschland dagegen seien Künstlern, Komponisten, Autoren, Verlagen und Plattenfirmen diese Möglichkeiten durch die Entscheidungen der GEMA verwehrt. "Wir setzen weiterhin alles daran, mit der GEMA eine dem Geschäftsmodell von YouTube entsprechende Lösung zu finden, damit wir in Deutschland wieder eine Einnahmequelle für Musiker und eine pulsierende Plattform für Musik-Liebhaber bieten können", meinte Latrache.
Mfg Thomas
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