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Unterstützung für Vorgehen der Innenminister gegen NPD
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Unterstützung für Vorgehen der Innenminister gegen NPD
Die Innenminister der Länder bekommen Unterstützung für ihren Beschluss, gegen die rechtsextremistische NPD vorzugehen und systematisch Beweise für deren Verbot zu sammeln. Ob das Ziel aber erreicht werden kann, ist offen.
Bei der Sammlung von Belastungsmaterial gegen die NPD für ein neues Verbotsverfahren hat Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) zur Sorgfalt gemahnt.
«Allein der Verzicht auf V-Leute ist noch keine Garantie für den Erfolg», sagte Herrmann am Freitag im Deutschlandradio Kultur.
Es komme vor allem darauf an, dem Bundesverfassungsgericht zu belegen, dass die NPD nicht nur eine verfassungsfeindliche Partei sei, «sondern dass sie eben auch gefährlich ist, und dass von ihr wirklich eine echte Gefahr für die Demokratie in unserem Land, für das friedliche Zusammenleben in unserem Land, ausgeht.»
Der Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Thomas Oppermann, begrüßte den Beschluss der Innenministerkonferenz vom Donnerstag. Dieser ebne den Weg für eine neuerliche Verbots-Entscheidung im kommenden Herbst. Diese führe aber nur dann zum Ziel, wenn der politische Wille dafür vorhanden sei. Auch er mahnte: «Wer die NPD verbieten will, muss sorgfältig vorgehen.»
Dennoch verbiete es sich, «kleinmütig und hasenfüßig sein und nur nach Gründen suchen, um auf einen Verbotsantrag verzichten zu müssen». Der SPD-Politiker warb dafür, die Kriterien für Parteienverbote zu überdenken und an den neuen Gefahren für die Demokratie auszurichten. «Die bisherigen Kriterien sind geprägt von der Vorstellungswelt der 50er Jahre und dem Bild einer staatsgefährdenden Umsturzpartei».
Die Innenminister von Bund und Ländern hatten sich auf weitere Schritte in Richtung auf ein mögliches neues NPD-Verbotsverfahren geeinigt. Ein erstes Verbotsverfahren war 2003 vor dem Bundesverfassungsgericht wegen der zweifelhaften Rolle von V-Leuten bei der Beweisführung gescheitert.
Herrmann rechnet bis zum Herbst mit einem Gesamtbericht der Sicherheitsbehörden. Es liege schon viel Material über die Verfassungsfeindlichkeit und Gefährlichkeit der NPD vor. Es dürften darin aber keine Unterlagen aus den vergangenen zwei Jahren enthalten sein. Diese könnten noch wesentlich von V-Leuten beeinflusst worden sein, sagte Herrmann.
Beim Abzug der V-Leute geht es nach seinen Worten vor allem um die NPD-Führungspositionen. «Entscheidend ist, dass die Leute, die die politischen Leitentscheidungen der NPD treffen, nicht gleichzeitig als Informanten für den Verfassungsschutz unterwegs sein dürfen.»
Bei der Sammlung von Belastungsmaterial gegen die NPD für ein neues Verbotsverfahren hat Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) zur Sorgfalt gemahnt.
«Allein der Verzicht auf V-Leute ist noch keine Garantie für den Erfolg», sagte Herrmann am Freitag im Deutschlandradio Kultur.
Es komme vor allem darauf an, dem Bundesverfassungsgericht zu belegen, dass die NPD nicht nur eine verfassungsfeindliche Partei sei, «sondern dass sie eben auch gefährlich ist, und dass von ihr wirklich eine echte Gefahr für die Demokratie in unserem Land, für das friedliche Zusammenleben in unserem Land, ausgeht.»
Der Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Thomas Oppermann, begrüßte den Beschluss der Innenministerkonferenz vom Donnerstag. Dieser ebne den Weg für eine neuerliche Verbots-Entscheidung im kommenden Herbst. Diese führe aber nur dann zum Ziel, wenn der politische Wille dafür vorhanden sei. Auch er mahnte: «Wer die NPD verbieten will, muss sorgfältig vorgehen.»
Dennoch verbiete es sich, «kleinmütig und hasenfüßig sein und nur nach Gründen suchen, um auf einen Verbotsantrag verzichten zu müssen». Der SPD-Politiker warb dafür, die Kriterien für Parteienverbote zu überdenken und an den neuen Gefahren für die Demokratie auszurichten. «Die bisherigen Kriterien sind geprägt von der Vorstellungswelt der 50er Jahre und dem Bild einer staatsgefährdenden Umsturzpartei».
Die Innenminister von Bund und Ländern hatten sich auf weitere Schritte in Richtung auf ein mögliches neues NPD-Verbotsverfahren geeinigt. Ein erstes Verbotsverfahren war 2003 vor dem Bundesverfassungsgericht wegen der zweifelhaften Rolle von V-Leuten bei der Beweisführung gescheitert.
Herrmann rechnet bis zum Herbst mit einem Gesamtbericht der Sicherheitsbehörden. Es liege schon viel Material über die Verfassungsfeindlichkeit und Gefährlichkeit der NPD vor. Es dürften darin aber keine Unterlagen aus den vergangenen zwei Jahren enthalten sein. Diese könnten noch wesentlich von V-Leuten beeinflusst worden sein, sagte Herrmann.
Beim Abzug der V-Leute geht es nach seinen Worten vor allem um die NPD-Führungspositionen. «Entscheidend ist, dass die Leute, die die politischen Leitentscheidungen der NPD treffen, nicht gleichzeitig als Informanten für den Verfassungsschutz unterwegs sein dürfen.»
Mfg Thomas
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