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Telekom prüft Abkehr vom Festnetz für bestimmte Neubaugebiet
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Telekom prüft Abkehr vom Festnetz für bestimmte Neubaugebiet
Die Telekom hat sich in letzter Zeit vor allem durch die Flatrate-Drosselung ins Gespräch gebracht. Nun will sie prüfen, ob in bestimmten Neubaugebieten überhaupt noch Festnetzanschlüsse angeboten werden sollen. Die Deutsche Telekom AG bestätigte am Samstag in Bonn eine entsprechende dpa-Anfrage. Die Saarbrücker Zeitung und die Nordsee-Zeitung hatten bereits zuvor berichtet, dass die Telekom einen Pilotversuch starten will, um zu ermitteln, ob das Festnetz in einigen Gebieten komplett durch Drahtlos-Anschluss ersetzt werden kann.
"Voraussetzung dafür (...) ist jedoch, dass sich in der Qualität der Versorgung durch einen drahtlosen Anschluss nichts ändert und auch die Kosten für den Kunden nicht höher sind", so das Unternehmen weiter. Im Einvernehmen mit der Bundesnetzagentur und den kommunalen Spitzenverbänden solle der Pilotversuch mit freiwilliger Teilnahme erfolgen.
Wo, wann und mit wieviel Teilnehmern sei noch unklar, sagte ein Telekom-Sprecher der dpa. Der Pilotversuch soll mindestens ein Jahr laufen. Die betroffenen Neubaugebiete sollen währenddessen parallel mit Festnetz wie bisher auch ausgebaut werden. Erst nach dem Test soll festgestellt werden, ob sich ein drahtloser Anschluss als gleichwertige Alternative eignet. Das bisherige Telefongerät soll dabei weiter genutzt werden können. Auch alle anderen Funktionen des Festnetzanschlusses sollen verfügbar bleiben.
Wie die oben erwähnten Zeitungen weiter berichteten, stoßen die Pläne allerdings auf Kritik bei Bundespolitikern: Die Telekom habe nicht nachgewiesen, dass das Mobilangebot gleichwertig mit dem Festnetz sei. "Da bestehen hohe Zweifel", sagte Bernhard Kaster (CDU), parlamentarischer Geschäftsführer der Union im Bundestag, den Zeitungen. Kaster ist auch Mitglied des Beirats bei der Bundesnetzagentur. "Wir werden darauf pochen, dass es zu keiner Verschlechterung kommt."
Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag, Bärbel Höhn, sagte den Zeitungen: «Was nicht eintreten darf, ist, dass die Kunden für weniger Qualität mehr bezahlen müssen.
Laut "Nordsee-Zeitung" ist der Konzern gemäß Telekommunikationsgesetz bundesweit zur Mindestversorgung verpflichtet. Neben öffentlichen Telefonzellen gehört dazu ein Festnetzanschluss für jeden Haushalt zu einem erschwinglichen Preis, Universaldienst genannt. Doch Gesetze lassen sich ändern.
"Voraussetzung dafür (...) ist jedoch, dass sich in der Qualität der Versorgung durch einen drahtlosen Anschluss nichts ändert und auch die Kosten für den Kunden nicht höher sind", so das Unternehmen weiter. Im Einvernehmen mit der Bundesnetzagentur und den kommunalen Spitzenverbänden solle der Pilotversuch mit freiwilliger Teilnahme erfolgen.
Wo, wann und mit wieviel Teilnehmern sei noch unklar, sagte ein Telekom-Sprecher der dpa. Der Pilotversuch soll mindestens ein Jahr laufen. Die betroffenen Neubaugebiete sollen währenddessen parallel mit Festnetz wie bisher auch ausgebaut werden. Erst nach dem Test soll festgestellt werden, ob sich ein drahtloser Anschluss als gleichwertige Alternative eignet. Das bisherige Telefongerät soll dabei weiter genutzt werden können. Auch alle anderen Funktionen des Festnetzanschlusses sollen verfügbar bleiben.
Wie die oben erwähnten Zeitungen weiter berichteten, stoßen die Pläne allerdings auf Kritik bei Bundespolitikern: Die Telekom habe nicht nachgewiesen, dass das Mobilangebot gleichwertig mit dem Festnetz sei. "Da bestehen hohe Zweifel", sagte Bernhard Kaster (CDU), parlamentarischer Geschäftsführer der Union im Bundestag, den Zeitungen. Kaster ist auch Mitglied des Beirats bei der Bundesnetzagentur. "Wir werden darauf pochen, dass es zu keiner Verschlechterung kommt."
Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag, Bärbel Höhn, sagte den Zeitungen: «Was nicht eintreten darf, ist, dass die Kunden für weniger Qualität mehr bezahlen müssen.
Laut "Nordsee-Zeitung" ist der Konzern gemäß Telekommunikationsgesetz bundesweit zur Mindestversorgung verpflichtet. Neben öffentlichen Telefonzellen gehört dazu ein Festnetzanschluss für jeden Haushalt zu einem erschwinglichen Preis, Universaldienst genannt. Doch Gesetze lassen sich ändern.
Mfg Thomas
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