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Registrierungszwang von Prepaid-Mobilfunkkarten sinnlos
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Registrierungszwang von Prepaid-Mobilfunkkarten sinnlos
Das Bundeskriminalamt hat überprüft, ob die erzwungenen Daten bei der Registrierung von Prepaid-Mobilfunkkarten die Ermittler weiterbringen. Mit einem offensichtlichen Ergebnis.
Dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung liegt ein interner Bericht (PDF) des Bundeskriminalamts vor, nachdem der Registrierungszwang von Prepaid-Mobilfunkkarten häufig sinnlos ist.
Laut BKA-Bericht wurden in einem Zeitraum von Dezember 2008 bis Februar 2009 eine Anzahl von 2.659 Fällen gemeldet, in denen die zu Prepaidkarten gespeicherten Kundendaten für die Ermittler nutzlos waren: Bei 82 Prozent waren falsche oder keine Kundendaten angegeben worden, in 18 Prozent der Fälle waren die Karten auf andere Personen registriert. Darin heißt es: "Letztendlich läuft die aktuell bestehende Form der Bestanddatenerhebungspflicht in einer nicht unerheblichen Anzahl von Fällen ohne eine entsprechende Verifikationspflicht leer."
"Der 2004 eingeführte Registrierungszwang für Prepaidkarten ist offensichtlich wirkungslos. Schlimmer noch bringt er teilweise sogar Unschuldige in Verdacht und muss deswegen dringend abgeschafft werden", forderte Michael Ebeling vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. Die Verifikationspflicht führt bei den Anbietern dennoch zu zusätzlichen Kosten, die in der Regel an die Kunden weitergegeben werden.
Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hatte im August 2012 vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Beschwerde gegen das Verbot anonymer Prepaid-Mobilfunkverträge in Deutschland eingereicht.
Der frühere Richter, der für die Piratenpartei im Landtag Schleswig-Holsteins sitzt, erklärte: "Die von SPD und Grünen 2004 eingeführte Zwangsidentifizierung aller Nutzer von Prepaidkarten muss gestoppt werden. Sie gefährdet die freie und unbefangene Kommunikation und Internetnutzung, die in unserer Gesellschaft unverzichtbar ist."
Anonymität sei essenziell für die Äußerung unliebsamer Meinungen im Internet, den vertraulichen Austausch von Geschäftsgeheimnissen, die Koordinierung politischer Proteste, psychologische, medizinische und juristische Beratung sowie für Selbsthilfegruppen.
Anonyme Kommunikation könne nicht grundsätzlich verboten oder unter Generalverdacht gestellt werden, so Ebeling.
Dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung liegt ein interner Bericht (PDF) des Bundeskriminalamts vor, nachdem der Registrierungszwang von Prepaid-Mobilfunkkarten häufig sinnlos ist.
Laut BKA-Bericht wurden in einem Zeitraum von Dezember 2008 bis Februar 2009 eine Anzahl von 2.659 Fällen gemeldet, in denen die zu Prepaidkarten gespeicherten Kundendaten für die Ermittler nutzlos waren: Bei 82 Prozent waren falsche oder keine Kundendaten angegeben worden, in 18 Prozent der Fälle waren die Karten auf andere Personen registriert. Darin heißt es: "Letztendlich läuft die aktuell bestehende Form der Bestanddatenerhebungspflicht in einer nicht unerheblichen Anzahl von Fällen ohne eine entsprechende Verifikationspflicht leer."
"Der 2004 eingeführte Registrierungszwang für Prepaidkarten ist offensichtlich wirkungslos. Schlimmer noch bringt er teilweise sogar Unschuldige in Verdacht und muss deswegen dringend abgeschafft werden", forderte Michael Ebeling vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. Die Verifikationspflicht führt bei den Anbietern dennoch zu zusätzlichen Kosten, die in der Regel an die Kunden weitergegeben werden.
Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hatte im August 2012 vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Beschwerde gegen das Verbot anonymer Prepaid-Mobilfunkverträge in Deutschland eingereicht.
Der frühere Richter, der für die Piratenpartei im Landtag Schleswig-Holsteins sitzt, erklärte: "Die von SPD und Grünen 2004 eingeführte Zwangsidentifizierung aller Nutzer von Prepaidkarten muss gestoppt werden. Sie gefährdet die freie und unbefangene Kommunikation und Internetnutzung, die in unserer Gesellschaft unverzichtbar ist."
Anonymität sei essenziell für die Äußerung unliebsamer Meinungen im Internet, den vertraulichen Austausch von Geschäftsgeheimnissen, die Koordinierung politischer Proteste, psychologische, medizinische und juristische Beratung sowie für Selbsthilfegruppen.
Anonyme Kommunikation könne nicht grundsätzlich verboten oder unter Generalverdacht gestellt werden, so Ebeling.
Mfg Thomas
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