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Bundesrat nickt schärfere Telefon-Überwachung ab


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Bundesrat nickt schärfere Telefon-Überwachung ab

Unread postby Thomas » Sat 15. Dec 2012, 15:46

Die Regierung will das Telekommunikationsgesetz verschärfen, die Polizei soll etwa private Telefon-PIN-Codes erfahren dürfen. Der Bundesrat hat dagegen keine Einwände.

Der Bundesrat hat die geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) mit nur kleinen Änderungswünschen durchgewunken. In ihrem Gesetzentwurf hatte die Bundesregierung vor allem gefordert, dass Mobilfunkbetreiber die Daten ihrer Kunden der Polizei nicht mehr nur "im Einzelfall" herausgeben müssen. Das soll automatisch und ohne größere Hürden erfolgen, eine konkrete Gefahr oder ein konkreter Verdacht sollen dafür nicht notwendig sein. Außerdem sollen Internetnutzer leichter identifiziert werden können, da die Provider nun auch mitteilen müssen, wer sich hinter einer sogenannten dynamischen IP-Adresse verbirgt - somit also im Zweifel hinter jeder Kommunikationsverbindung.

Beide Vorhaben waren von Bürgerrechtlern wie dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und beispielsweise auch vom Deutschen Journalistenverband kritisiert worden.

Die Länderkammer hat diese Punkte des Gesetzentwurfes nun aber nicht mehr bemängelt. Die Ausschüsse des Bundesrates hatten den Entwurf zuvor noch grundsätzlich kritisiert. So hatten sie in ihrer Bewertung geschrieben, dass in dem Gesetzentwurf "nur unzureichende grundrechtssichernde Regelungen eingearbeitet wurden". Außerdem seien die Pläne unverhältnismäßig, sie müssten auf Einzelfälle beschränkt bleiben und es brauche eine "klare Beschränkung auf bestimmte, klar begrenzte Fälle".

Diese Sorgen teilte der Bundesrat in seinem endgültigen Beschluss nicht mehr. Alle drei Kritikpunkte wurden gestrichen.

Die Bundesregierung muss das Telekommunikationsgesetz neu regeln, weil das Bundesverfassungsgericht im Januar entschieden hatte, dass die darin vorgesehenen Verfahren zum Abruf der sogenannten Bestandsdaten unverhältnismäßig sind und gegen die Verfassung verstoßen.

Das entscheidende Stichwort lautet Bestandsdaten. Beim Telefonieren mit einem Handy werden - grob vereinfacht - zwei Arten von Daten verarbeitet. Eine Datenbank speichert, mit wem sich das Handy verbindet, wie lange das Gespräch dauert, ob es abgebrochen wurde. Also alle Informationen, die direkt mit der Kommunikation zu tun haben. Das sind die sogenannten Verbindungsdaten - die will die Polizei mit dem Vorratsdatenspeicherung genannten Verfahren auswerten. Das hat das Bundesverfassungsgericht ebenfalls untersagt, aber das ist nicht Teil der vorliegenden Novelle.

In einer zweiten Datenbank speichert der Mobilfunkanbieter, wem das Handy eigentlich gehört und was es im Netz des Anbieters darf, was der Kunde also für Dienste gebucht und bezahlt hat. Das sind die Bestandsdaten. Die sind ebenso umfangreich und privat wie die Verbindungsdaten, gehören dazu doch beispielsweise die Gerätenummer IMSI, eben die PIN zum Freischalten des Gerätes, vor allem aber der Name und die Adresse des Kunden.

Die Polizei will mit diesen Daten ermitteln, wem eine bestimmte Rufnummer oder IP-Adresse gehört, die bei einer Kommunikation verwendet wurde. Das geht nur mit den Bestandsdaten.

Die geplante Regelung geht dabei weit über die alte hinaus. Obwohl diese vom Verfassungsgericht als zu weitgehend kassiert wurde. So will die Regierung automatische Datenschnittstellen vorschreiben. Alle Anbieter mit mehr als 100.000 Kunden sollen es der Polizei ermöglichen, praktisch auf Knopfdruck solche Daten abzurufen. Das alles, ohne dass ein Richter das genehmigen muss. Und auch ohne klare Grenzen, in welchen Ermittlungsverfahren die Abfrage erlaubt ist und in welchen sie zu weit geht.

Der Bundesrat kritisiert dabei nun lediglich, dass laut dem Entwurf die Provider zu prüfen haben, ob eine solche Datenabfrage der Polizei rechtmäßig ist. Denn nicht nur, dass die Bundesregierung mehr Daten für die Polizei will, sie will auch die Arbeit, ob die Abfrage erlaubt ist, den Betreibern auferlegen. Die trügen damit auch das "Risiko einer Fehleinschätzung", so der Bundesrat. Das gehe zu weit, da sich die Provider darauf verlassen können müssten, dass eine Datenabfrage rechtmäßig sei.

Es ist der einzige Kritikpunkt, der in der offiziellen Stellungnahme nun noch explizit erwähnt wird.

Grundsätzlich hat der Bundesrat aber nichts dagegen, dass solche Abfragen künftig automatisiert erfolgen. Sogenannte Lawful Interception Management Systems - also Schnittstellen zum Auslesen von Kundendaten aus der Datenbank der Betreiber - gibt es schon lange. Mit dem neuen TKG aber sollen sie Vorschrift werden.

Er hat auch nichts dagegen, dass im Zweifel die PIN von Handys und die Zugangscodes von Mailpostfächern ohne größere Hürden an die Polizei übergeben werden. Ein Antrag des Landes Schleswig-Holstein, doch wenigstens eindeutige und restriktive Normen zu schaffen, die diese Herausgabe regeln, wurde abgelehnt.

Eine Pflicht, dass die Betroffenen von dieser heimlichen Überwachung ihrer privaten Kommunikation benachrichtigt werden müssen, forderte der Bundesrat auch nicht. Diese war ebenfalls in einem Antrag enthalten, der nun ignoriert wurde.

Verhindert wurde lediglich eine noch weitergehende Verschärfung des Telekommunikationsgesetzes. So hatten der Innen- und der Rechtsausschuss des Bundestages vorgeschlagen, anonyme Prepaid-Karten und anonyme E-Mail-Adressen in Deutschland zu verbieten. Das zumindest lehnte der Bundesrat nun ab. Sinnvoll wäre es sowieso nicht gewesen, wie Kritiker zu Recht bemängeln. Immerhin gibt es solche Accounts und Telefone in anderen europäischen Ländern ohne Probleme.

Nach der Stellungnahme des Bundesrates muss als nächstes der Bundestag über den Gesetzentwurf beraten. Einen Termin dafür gibt es noch nicht, allerdings hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die bisherige Regelung nur noch bis Juni 2013 übergangsweise gelten darf. Ab diesem Zeitpunkt muss ein neues Gesetz in Kraft sein.
Mfg Thomas
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Thomas
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