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Unfalldatenschreiber sollen Pflicht in Autos werden
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Unfalldatenschreiber sollen Pflicht in Autos werden
Die US-Verkehrssicherheitsbehörde schlägt den breiten Einsatz von Unfalldatenschreibern vor. Autos sollen ab 2014 zahlreiche Daten speichern, die vor und während des Aufpralls entstehen. In der EU werden solche Pläne kritisch gesehen.
Das US-Department of National Highway Transportation Traffic Safety Administration (NHTSA) will durchsetzen, dass alle Neufahrzeuge ab dem 1. September 2014 zwangsweise mit Unfalldatenschreibern ausgerüstet werden. Sie sollen die Daten in den Sekunden vor und während eines Zusammenstoßes speichern. Die sogenannten Event Data Recorder (EDR) müssten die Autohersteller installieren. Das Ziel ist laut Verkehrsminister Ray LaHood die Verbesserung der Verkehrssicherheit. Mit den Daten der EDR könnte das Verständnis verbessert werden, wie Fahrer in Unfallsituationen reagieren und ob die Sicherheitssysteme ordnungsgemäß arbeiten.
Ein starker Aufprall oder das Auslösen des Airbags sorgen dafür, dass die ständig mitgeschriebenen Daten wenige Sekunden vor und während des Unfalls dauerhaft gespeichert werden.
Zu den aufgezeichneten Informationen gehört neben der Fahrzeuggeschwindigkeit auch die Information, wann die Bremse betätigt wurde, welche Kräfte im Augenblick des Aufpralls wirkten. Auch Informationen über den Zustand der Motordrosselklappe und das Timing der Airbag-Auslösung werden gespeichert. Personenbezogene Daten werden nach Angaben der Behörde nicht gespeichert.
Wenn die vorgeschlagenen neuen Sicherheitsvorschriften Gesetz würden, würden EDRs zur obligatorischen Ausstattung in Fahrzeugen, die weniger als 8,5 Tonnen wiegen. Bislang war die Ausrüstung der Fahrzeuge mit diesen Modulen freiwillig. Ohne Zustimmung des Fahrzeugeigentümers dürfen die Daten zudem nach dem Vorschlag nicht abgerufen werden.
Innerhalb der nächsten zwei Monate kann der Vorschlag kommentiert werden und wird dann in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht.
Bürgerrechtler in den USA sehen die Pläne mit gemischten Gefühlen. Die American Civil Liberties Union (ACLU) warnte zum Beispiel schon 2003 (PDF) vor Blackboxen in Autos, die Fahrer überwachen können.
In der EU werden ähnliche Pläne, wonach derartige Aufzeichnungsgeräte verbindlich für alle Kraftfahrzeuge vorgesehen werden sollen, kritisch gesehen. Schon 2006 warnte der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar davor. Er sah das Grundrecht des Einzelnen auf freie Entfaltung der Persönlichkeit gefährdet, wenn bei allen Autofahrern erfasst werden würde, wer wann wo und wie gefahren ist.
Auch die Verwendung der Daten bei Gerichtsprozessen - unter Umständen auch als Beweismittel gegen den Fahrer des Fahrzeugs, das mit einem Unfalldatenschreiber ausgestattet war - ist denkbar und wurde auch schon in den USA, Großbritannien, Australien und Kanada durchgeführt. Die Daten können den Fahrer aber auch entlasten. Der Vorschlag der NHTSA geht darauf nicht ein.
Das US-Department of National Highway Transportation Traffic Safety Administration (NHTSA) will durchsetzen, dass alle Neufahrzeuge ab dem 1. September 2014 zwangsweise mit Unfalldatenschreibern ausgerüstet werden. Sie sollen die Daten in den Sekunden vor und während eines Zusammenstoßes speichern. Die sogenannten Event Data Recorder (EDR) müssten die Autohersteller installieren. Das Ziel ist laut Verkehrsminister Ray LaHood die Verbesserung der Verkehrssicherheit. Mit den Daten der EDR könnte das Verständnis verbessert werden, wie Fahrer in Unfallsituationen reagieren und ob die Sicherheitssysteme ordnungsgemäß arbeiten.
Ein starker Aufprall oder das Auslösen des Airbags sorgen dafür, dass die ständig mitgeschriebenen Daten wenige Sekunden vor und während des Unfalls dauerhaft gespeichert werden.
Zu den aufgezeichneten Informationen gehört neben der Fahrzeuggeschwindigkeit auch die Information, wann die Bremse betätigt wurde, welche Kräfte im Augenblick des Aufpralls wirkten. Auch Informationen über den Zustand der Motordrosselklappe und das Timing der Airbag-Auslösung werden gespeichert. Personenbezogene Daten werden nach Angaben der Behörde nicht gespeichert.
Wenn die vorgeschlagenen neuen Sicherheitsvorschriften Gesetz würden, würden EDRs zur obligatorischen Ausstattung in Fahrzeugen, die weniger als 8,5 Tonnen wiegen. Bislang war die Ausrüstung der Fahrzeuge mit diesen Modulen freiwillig. Ohne Zustimmung des Fahrzeugeigentümers dürfen die Daten zudem nach dem Vorschlag nicht abgerufen werden.
Innerhalb der nächsten zwei Monate kann der Vorschlag kommentiert werden und wird dann in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht.
Bürgerrechtler in den USA sehen die Pläne mit gemischten Gefühlen. Die American Civil Liberties Union (ACLU) warnte zum Beispiel schon 2003 (PDF) vor Blackboxen in Autos, die Fahrer überwachen können.
In der EU werden ähnliche Pläne, wonach derartige Aufzeichnungsgeräte verbindlich für alle Kraftfahrzeuge vorgesehen werden sollen, kritisch gesehen. Schon 2006 warnte der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar davor. Er sah das Grundrecht des Einzelnen auf freie Entfaltung der Persönlichkeit gefährdet, wenn bei allen Autofahrern erfasst werden würde, wer wann wo und wie gefahren ist.
Auch die Verwendung der Daten bei Gerichtsprozessen - unter Umständen auch als Beweismittel gegen den Fahrer des Fahrzeugs, das mit einem Unfalldatenschreiber ausgestattet war - ist denkbar und wurde auch schon in den USA, Großbritannien, Australien und Kanada durchgeführt. Die Daten können den Fahrer aber auch entlasten. Der Vorschlag der NHTSA geht darauf nicht ein.
Mfg Thomas
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