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Ägypter entscheiden über Verfassungsänderungen

Unread postMessage posted...: Wed 16. Mar 2011, 16:27
by Thomas
Rund 45 Millionen Ägypter sind an diesem Samstag dazu aufgerufen, in einer Volksabstimmung über Verfassungsänderungen zu entscheiden. Diese sollen den Demokratisierungsprozess im Land voranbringen.

Eine vom regierenden Militärrat eingesetzte Expertenkommission hat insgesamt elf Änderungen an neun Artikeln der geltenden Verfassung vorgeschlagen.

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Im Falle ihrer Annahme würden sie den Zugang zur Präsidentschaftskandidatur liberalisieren, die Amtszeit des Präsidenten beschränken und künftige Wahlen unter richterliche Aufsicht stellen.

Die Bürger stimmen über die Änderungen im Ganzen ab. Die Wahllokale öffnen um 08.00 Uhr (07.00 Uhr MEZ) und schließen um 19.00 Uhr (18.00 Uhr MEZ). Es ist das erste Mal, dass die Ägypter nach dem Sturz von Präsident Husni Mubarak am 11. Februar zu einer Abstimmung aufgefordert sind. Die Verfassungsänderungen sollen die freie und demokratische Wahl eines neuen Präsidenten und Parlaments ermöglichen und den Weg zur Ausarbeitung einer völlig neuen Verfassung ebnen.

Unter Mubarak hatte es zwar auch Wahlen gegeben, aber bei diesen waren Kandidaturen gegen den Willen des Regimes praktisch unmöglich. Die Urnengänge selbst wurden durch die Aktivitäten des - am Dienstag aufgelösten - Inlandsgeheimdienstes erheblich manipuliert.

Die islamische Muslimbruderschaft, die als am besten organisierte Oppositionskraft gilt, hatte am letzten Wochenende dazu aufgerufen, die Verfassungsänderungen anzunehmen. Die Organisation sieht dadurch den Weg zur weiteren Demokratisierung gewährleistet. Liberale und linke Oppositionsgruppierungen sowie Vertreter der Jugendbewegung, die die zum Sturz Mubaraks führenden Massenproteste organisiert hatte, sprachen sich für ein Nein beim Referendum aus.

Die Gegner erblicken in den punktuellen Verfassungsänderungen nur einen unzureichenden Versuch, eine an sich autoritäre Verfassung zu «korrigieren». Sie kritisieren außerdem, dass künftig von einer Präsidentschaftskandidatur ausgeschlossen ist, wer einen Elternteil oder eine Ehefrau mit einer anderen Staatsbürgerschaft als der ägyptischen hat. (Quelle: Kairo (dpa/lby))