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24 Staaten schließen Abkommen für europäisches Patentgericht
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24 Staaten schließen Abkommen für europäisches Patentgericht
Eine große Mehrheit der Mitgliedsländer der EU hat sich hinter das Übereinkommen (PDF-Datei) für eine neue europäische Patentgerichtsbarkeit gestellt. 24 Staaten unterzeichneten den Vertrag am Dienstag in Brüssel, teilte das Bundesjustizministerium mit. Ressortchefin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sieht damit "eines der Großprojekte für die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union besiegelt". Die FDP-Politikerin zeigte sich zufrieden damit, dass sich das Abkommen "an dem bewährten und international geachteten deutschen Patentgerichtssystem" orientiere.
Das Patentgericht ist erforderlich, um das umstrittene, vom EU-Parlament im Dezember 2012 beschlossene Einheitspatent durchzusetzen. Die dort ausgetragenen sollen einheitlich über die vom Europäischen Patentamt (EPA) in München bisher für einzelne europäische Staaten bereits erteilten Bündelpatente und über die neuen, für alle teilnehmenden 25 EU-Mitgliedstaaten geltenden gewerblichen Schutzrechte gelten. Italien hat zwar gemeinsam mit Spanien gegen das Projekt vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) geklagt, die Übereinkunft aber trotzdem vorsorglich gezeichnet. Ein Regierungsvertreter Bulgariens will laut Justizministerium am Mittwoch seine Unterschrift unter den Vertrag setzen, Polen wartet vorerst ab.
Mindestens 13 Staaten unter Einschluss von Deutschland, Großbritannien und Frankreich müssen das Abkommen nun auch tatsächlich ratifizieren und in nationales Recht umsetzen. Sonst kann der Gerichtshof seine Arbeit nicht aufnehmen. Außerdem seien umfangreiche Vorarbeiten für das Verfahren zur Erteilung und Verwaltung von EU-Patenten durch das EPA sowie für die Errichtung des Gerichtshofs erforderlich, meint das Justizressort. Experten halten zudem noch die Änderung einer allgemeinen EU-Verordnung für die Zuständigkeit von Gerichten bei Zivil- und Handelsrechtsachen für nötig. Seinen zentralen Sitz soll die Institution in Paris haben, Nebenstellen sind für London und München vorgesehen.
Das Patentgericht ist erforderlich, um das umstrittene, vom EU-Parlament im Dezember 2012 beschlossene Einheitspatent durchzusetzen. Die dort ausgetragenen sollen einheitlich über die vom Europäischen Patentamt (EPA) in München bisher für einzelne europäische Staaten bereits erteilten Bündelpatente und über die neuen, für alle teilnehmenden 25 EU-Mitgliedstaaten geltenden gewerblichen Schutzrechte gelten. Italien hat zwar gemeinsam mit Spanien gegen das Projekt vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) geklagt, die Übereinkunft aber trotzdem vorsorglich gezeichnet. Ein Regierungsvertreter Bulgariens will laut Justizministerium am Mittwoch seine Unterschrift unter den Vertrag setzen, Polen wartet vorerst ab.
Mindestens 13 Staaten unter Einschluss von Deutschland, Großbritannien und Frankreich müssen das Abkommen nun auch tatsächlich ratifizieren und in nationales Recht umsetzen. Sonst kann der Gerichtshof seine Arbeit nicht aufnehmen. Außerdem seien umfangreiche Vorarbeiten für das Verfahren zur Erteilung und Verwaltung von EU-Patenten durch das EPA sowie für die Errichtung des Gerichtshofs erforderlich, meint das Justizressort. Experten halten zudem noch die Änderung einer allgemeinen EU-Verordnung für die Zuständigkeit von Gerichten bei Zivil- und Handelsrechtsachen für nötig. Seinen zentralen Sitz soll die Institution in Paris haben, Nebenstellen sind für London und München vorgesehen.
Mfg Thomas
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