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Kartellamt fordert Stellungnahme zu DSL-Drosselung
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Kartellamt fordert Stellungnahme zu DSL-Drosselung
Die Deutsche Telekom muss wegen der Drosselung von DSL-Verbindungen Fragen der Wettbewerbsbehörde beantworten. Zuvor hatte bereits die Bundesnetzagentur nachgefragt und die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen eine Abmahnung zugestellt.
Die DSL-Drosselung in den Verträgen der Deutschen Telekom hat Aktivitäten des Bundeskartellamts ausgelöst. Kartellamtschef Andreas Mundt sagte der Nachrichtenagentur Reuters: "Wir schauen uns den Sachverhalt genauer an." Die Wettbewerbsbehörde habe der Telekom bereits Anfang Mai 2013 schriftlich Fragen zu ihren Drosselungsplänen gestellt.
Geprüft wird, ob die Telekom "konzerneigene Angebote wie Entertain gegenüber konkurrierenden Angeboten anderer Anbieter bevorzugt", was eine unzulässige Diskriminierung darstellen könne. Aber für die Einleitung eines Verfahrens sieht der Behördenchef gegenwärtig "keine Veranlassung".
Ein Behördensprecher hat Golem.de die Aussagen Mundts bestätigt. "Wir rechnen noch heute mit einer Antwort auf unsere Fragen und werden die Angaben im Anschluss sorgfältig auswerten", erklärte er.
Die Telekom hatte am 22. April 2013 angekündigt, ihre Flatrate-Produkte nicht mehr für Neukunden anzubieten und ab 2016 die Drosselung umzusetzen. Später wurde bekannt, dass die Beschränkung auch Bestandskunden bei einem Vertragswechsel trifft. Bei Anschlüssen bis 16 MBit/s sind 75 GByte enthalten, dann wird auf 384 KBit/s gedrosselt, bei VDSL-Anschlüssen mit 25 oder 50 MBit/s sind es 200 GByte. Glasfaseranschlüsse mit 100 MBit/s werden ab 300 GByte gedrosselt, bei 200 MBit/s gilt dies ab 400 GByte.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte die Telekom mit einer Abmahnung aufgefordert, die seit dem 2. Mai 2013 geltenden Drosselungsklauseln wieder aus ihren DSL-Verträgen zu nehmen.
Die Bundesnetzagentur hatte der Telekom aufgegeben, zur Einführung der DSL-Drosselung Fragen zu möglichen Verstößen gegen die Netzneutralität zu beantworten.
Die DSL-Drosselung in den Verträgen der Deutschen Telekom hat Aktivitäten des Bundeskartellamts ausgelöst. Kartellamtschef Andreas Mundt sagte der Nachrichtenagentur Reuters: "Wir schauen uns den Sachverhalt genauer an." Die Wettbewerbsbehörde habe der Telekom bereits Anfang Mai 2013 schriftlich Fragen zu ihren Drosselungsplänen gestellt.
Geprüft wird, ob die Telekom "konzerneigene Angebote wie Entertain gegenüber konkurrierenden Angeboten anderer Anbieter bevorzugt", was eine unzulässige Diskriminierung darstellen könne. Aber für die Einleitung eines Verfahrens sieht der Behördenchef gegenwärtig "keine Veranlassung".
Ein Behördensprecher hat Golem.de die Aussagen Mundts bestätigt. "Wir rechnen noch heute mit einer Antwort auf unsere Fragen und werden die Angaben im Anschluss sorgfältig auswerten", erklärte er.
Die Telekom hatte am 22. April 2013 angekündigt, ihre Flatrate-Produkte nicht mehr für Neukunden anzubieten und ab 2016 die Drosselung umzusetzen. Später wurde bekannt, dass die Beschränkung auch Bestandskunden bei einem Vertragswechsel trifft. Bei Anschlüssen bis 16 MBit/s sind 75 GByte enthalten, dann wird auf 384 KBit/s gedrosselt, bei VDSL-Anschlüssen mit 25 oder 50 MBit/s sind es 200 GByte. Glasfaseranschlüsse mit 100 MBit/s werden ab 300 GByte gedrosselt, bei 200 MBit/s gilt dies ab 400 GByte.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte die Telekom mit einer Abmahnung aufgefordert, die seit dem 2. Mai 2013 geltenden Drosselungsklauseln wieder aus ihren DSL-Verträgen zu nehmen.
Die Bundesnetzagentur hatte der Telekom aufgegeben, zur Einführung der DSL-Drosselung Fragen zu möglichen Verstößen gegen die Netzneutralität zu beantworten.
Mfg Thomas
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