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Angeklagte Krebsärztin bringt sich mit Morphium um
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Angeklagte Krebsärztin bringt sich mit Morphium um
Die Krebsärztin Mechthild B. hat sich mit einer Überdosis Morphium selbst getötet. Mit diesem Mittel soll sie auch den Tod von 13 Patienten verursacht haben. Die Medizinerin begründete ihren Schritt in einer Abschiedsmail an Freunde.
Seit über einem Jahr musste sich die 61-jährige Ärztin vor dem Landgericht Hannover wegen des Todes ihrer Patienten verantworten.
Der Prozess sorgte bundesweit für Schlagzeilen, weil erstmals in diesem Ausmaß die Grenzen zwischen Schmerzmedizin und aktiver Sterbehilfe strafrechtlich erörtert wurden.
Die Anklage lautete auf Totschlag. In einer Zwischenbilanz vergangene Woche sagte der Richter, die Ärztin müsse sogar mit einer Verurteilung wegen Mordes aus Heimtücke rechnen. Die Medizinerin selbst hatte stets betonte, sie habe nur Sterbende begleiten und mit den Medikamenten deren Schmerzen lindern wollen. Zu Beginn des Verfahrens hatte sie noch an einen Freispruch geglaubt.
Die Staatsanwaltschaft Hildesheim teilte am Dienstag mit, die 61- Jährige habe sich die Infusion in der Nacht zum Montag selbst verabreicht. Um jegliches Fremdverschulden auszuschließen, sollte der Leichnam der Ärztin noch am Dienstag obduziert werden.
Vor ihrem Freitod hatte Mechthild B. eine Abschiedsmail an ihre engsten Freunde geschrieben. Wie ihr Anwalt Matthias Waldraff der Nachrichtenagentur dpa sagte, schrieb die Ärztin, dass sie sich ein Leben ohne ihre Patienten nicht vorstellen könne. Ihr Weggehen sei kein Schuldeingeständnis.
Die Ermittlungen gegen die Krebsärztin begannen im Jahr 2003, nachdem einer Krankenkasse der ungewöhnlich hohe Morphium-Verbrauch in der Klinik aufgefallen war, wo Mechthild B. als Belegärztin arbeitete. Die Medizinerin kam zwischenzeitlich in U-Haft und musste ihre ärztliche Zulassung abgeben.
Seit einigen Jahren betrieb sie eine «Praxis für Präventologie», also für allgemeine Gesundheitsvorsorge, in dem gut 50 Kilometer südlich von Hannover gelegenen Bad Salzdetfurth.
«Selbstmord ist ein Akt, bei dem Menschen nicht mehr an eine Lösung glauben», sagte der Vorstand der Patientenschutzorganisation Deutsche-Hospiz-Stiftung, Eugen Brysch, der Deutschen Presse- Agentur. Menschlich sei der Entschluss der Angeklagten eine Tragödie. «Es geht aber um den Inhalt. Und der ist noch immer ungeklärt», bedauerte Brysch das plötzliche Ende des Prozesses. «Wir hatten auf juristische Hinweise gehofft, was professionelle Schmerztherapie kann und wo sie ihre Grenzen hat.»
Auch die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben bedauerte, dass durch die tragische Entwicklung keine Chance mehr bestehe, eine für die ärztliche Praxis wichtige Grundsatzentscheidung herbeizuführen. DGHS-Präsidentin Elke Baezner betonte jedoch: «Ohne diesen Fall zu bewerten, muss klar sein: Kein Arzt darf sich über das Selbstbestimmungsrecht des Patienten hinwegsetzen.» Allein der Wille des Patienten müsse Maßstab allen ärztlichen Handelns oder Unterlassens sein.
Wann Mechthild B. beigesetzt wird, ist noch unklar. Ihr Anwalt geht aber davon aus, dass der Leichnam erst in der kommenden Woche freigegeben wird. Die 61-Jährige hat keine Familienangehörigen. Im vergangenen Sommer starb ihr Lebensgefährte, mit dem sie mehr als 30 Jahre zusammengelebt hatte, in einem Pflegeheim. Die Heimleitung hatte Mechthild B. die Betreuung des Mannes entzogen. (Quelle: Hannover/Bad Salzdetfurth (dpa/lby))
Seit über einem Jahr musste sich die 61-jährige Ärztin vor dem Landgericht Hannover wegen des Todes ihrer Patienten verantworten.
Der Prozess sorgte bundesweit für Schlagzeilen, weil erstmals in diesem Ausmaß die Grenzen zwischen Schmerzmedizin und aktiver Sterbehilfe strafrechtlich erörtert wurden.
Die Anklage lautete auf Totschlag. In einer Zwischenbilanz vergangene Woche sagte der Richter, die Ärztin müsse sogar mit einer Verurteilung wegen Mordes aus Heimtücke rechnen. Die Medizinerin selbst hatte stets betonte, sie habe nur Sterbende begleiten und mit den Medikamenten deren Schmerzen lindern wollen. Zu Beginn des Verfahrens hatte sie noch an einen Freispruch geglaubt.
Die Staatsanwaltschaft Hildesheim teilte am Dienstag mit, die 61- Jährige habe sich die Infusion in der Nacht zum Montag selbst verabreicht. Um jegliches Fremdverschulden auszuschließen, sollte der Leichnam der Ärztin noch am Dienstag obduziert werden.
Vor ihrem Freitod hatte Mechthild B. eine Abschiedsmail an ihre engsten Freunde geschrieben. Wie ihr Anwalt Matthias Waldraff der Nachrichtenagentur dpa sagte, schrieb die Ärztin, dass sie sich ein Leben ohne ihre Patienten nicht vorstellen könne. Ihr Weggehen sei kein Schuldeingeständnis.
Die Ermittlungen gegen die Krebsärztin begannen im Jahr 2003, nachdem einer Krankenkasse der ungewöhnlich hohe Morphium-Verbrauch in der Klinik aufgefallen war, wo Mechthild B. als Belegärztin arbeitete. Die Medizinerin kam zwischenzeitlich in U-Haft und musste ihre ärztliche Zulassung abgeben.
Seit einigen Jahren betrieb sie eine «Praxis für Präventologie», also für allgemeine Gesundheitsvorsorge, in dem gut 50 Kilometer südlich von Hannover gelegenen Bad Salzdetfurth.
«Selbstmord ist ein Akt, bei dem Menschen nicht mehr an eine Lösung glauben», sagte der Vorstand der Patientenschutzorganisation Deutsche-Hospiz-Stiftung, Eugen Brysch, der Deutschen Presse- Agentur. Menschlich sei der Entschluss der Angeklagten eine Tragödie. «Es geht aber um den Inhalt. Und der ist noch immer ungeklärt», bedauerte Brysch das plötzliche Ende des Prozesses. «Wir hatten auf juristische Hinweise gehofft, was professionelle Schmerztherapie kann und wo sie ihre Grenzen hat.»
Auch die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben bedauerte, dass durch die tragische Entwicklung keine Chance mehr bestehe, eine für die ärztliche Praxis wichtige Grundsatzentscheidung herbeizuführen. DGHS-Präsidentin Elke Baezner betonte jedoch: «Ohne diesen Fall zu bewerten, muss klar sein: Kein Arzt darf sich über das Selbstbestimmungsrecht des Patienten hinwegsetzen.» Allein der Wille des Patienten müsse Maßstab allen ärztlichen Handelns oder Unterlassens sein.
Wann Mechthild B. beigesetzt wird, ist noch unklar. Ihr Anwalt geht aber davon aus, dass der Leichnam erst in der kommenden Woche freigegeben wird. Die 61-Jährige hat keine Familienangehörigen. Im vergangenen Sommer starb ihr Lebensgefährte, mit dem sie mehr als 30 Jahre zusammengelebt hatte, in einem Pflegeheim. Die Heimleitung hatte Mechthild B. die Betreuung des Mannes entzogen. (Quelle: Hannover/Bad Salzdetfurth (dpa/lby))
Mfg Thomas
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