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Groupon-Aktion Ehrendoktortitel für 39 Euro war illegal
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Groupon-Aktion Ehrendoktortitel für 39 Euro war illegal
Groupon verteidigt sein Angebot zum Kauf von Doktortiteln auf der Rabattplattform als nur scherzhaft gemeint. Das Verwaltungsgericht Berlin fand dies wegen bestehender Verwechslungsgefahr dagegen nicht lustig.
Das Verwaltungsgericht Berlin hat den Verkauf von bestimmten Doktortiteln über Groupon untersagt. Das hat das Gericht in einer Eilentscheidung (VG 3 L 216.12) festgelegt, die am 10. September 2012 bekanntgemacht wurde. Damit wurde ein Bescheid der Berliner Senatsverwaltung für Bildung vom 7. Juni 2012 bestätigt, gegen die die Gruppenrabattplattform Widerspruch eingelegt hatte.
Am 14. Mai 2012 bot Groupon in Deutschland den Ehrendoktortitel der dubiosen Miami Life Development Church, die gegen "eine milde Spende den kirchlichen Ehrendoktor-, den Ehrenprofessortitel oder beide" verlieh. Die Gruppenrabattplattform warb mit der Aussage: "39 Euro statt 150 Euro - Ehrendoktortitel: Mit Doktor h.c. oder Professor h.c. vor dem eigenen Namen für Aufsehen sorgen." Es standen esoterische Disziplinen wie Engel-Therapie, Exorzismus, Wunderheilung, Parapsychologie und Ufologie zur Auswahl. Der kirchliche Ehrendoktor- oder Ehrenprofessortitel sei zwar nicht mit einem unkäuflichen akademischen oder medizinischen Grad vergleichbar, stünde aber "über einer illegal verliehenen Würde von zwielichtigen Titelhändlern aus dem Internet" erklärte Groupon bei Verkaufsbeginn.
Die Auszeichnung Ehrendoktor wird von Universitäten oder Fakultätenen für besondere akademische oder wissenschaftliche Verdienste verliehen.
Untersagt wurde, Gutscheine für Titel zum Kauf anzubieten, die Hochschulgraden, Hochschultiteln oder Hochschultätigkeitsbezeichnungen zum Verwechseln ähnlich seien. Groupon verteidigte sich mit dem Einwand, aufgrund der größtenteils in eine scherzhafte Richtung weisenden Fachbereichsbezeichnungen bestehe keine Verwechslungsgefahr.
Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts betonte aber, dies sei nach dem Berliner Hochschulgesetz weiter verboten. Für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr sei auf einen durchschnittlichen Betrachter zu sehen. Nach diesem Maßstab seien die von der Miami Life Development Church vergebenen Bezeichnungen Hochschulgraden oder Hochschultiteln zum Verwechseln ähnlich. So könne etwa die Bezeichnung "Psychic Sciences" von einem flüchtigen Betrachter leicht mit "Psychologie" verwechselt werden. Andere "Fachbereiche" besäßen zwar bei der Übersetzung in die deutsche Sprache offensichtlich keine Ähnlichkeit zu allgemein anerkannten wissenschaftlichen Fachbereichen; die Beurteilung setze aber differenzierte Englischkenntnisse voraus, über die der durchschnittliche Betrachter nicht verfüge. Gegen den Beschluss ist die Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zulässig.
Bei Groupon oder Livingsocial hinterlegen Nutzer ihre E-Mail-Adresse und bekommen täglich ein Angebot aus ihrer Region zugesandt. Meist handelt es sich um verbilligte Angebote für Restaurants, Imbissbuden, Massagen, Wellnessprogramme, Wochenendreisen oder für Elektronik.
Das Verwaltungsgericht Berlin hat den Verkauf von bestimmten Doktortiteln über Groupon untersagt. Das hat das Gericht in einer Eilentscheidung (VG 3 L 216.12) festgelegt, die am 10. September 2012 bekanntgemacht wurde. Damit wurde ein Bescheid der Berliner Senatsverwaltung für Bildung vom 7. Juni 2012 bestätigt, gegen die die Gruppenrabattplattform Widerspruch eingelegt hatte.
Am 14. Mai 2012 bot Groupon in Deutschland den Ehrendoktortitel der dubiosen Miami Life Development Church, die gegen "eine milde Spende den kirchlichen Ehrendoktor-, den Ehrenprofessortitel oder beide" verlieh. Die Gruppenrabattplattform warb mit der Aussage: "39 Euro statt 150 Euro - Ehrendoktortitel: Mit Doktor h.c. oder Professor h.c. vor dem eigenen Namen für Aufsehen sorgen." Es standen esoterische Disziplinen wie Engel-Therapie, Exorzismus, Wunderheilung, Parapsychologie und Ufologie zur Auswahl. Der kirchliche Ehrendoktor- oder Ehrenprofessortitel sei zwar nicht mit einem unkäuflichen akademischen oder medizinischen Grad vergleichbar, stünde aber "über einer illegal verliehenen Würde von zwielichtigen Titelhändlern aus dem Internet" erklärte Groupon bei Verkaufsbeginn.
Die Auszeichnung Ehrendoktor wird von Universitäten oder Fakultätenen für besondere akademische oder wissenschaftliche Verdienste verliehen.
Untersagt wurde, Gutscheine für Titel zum Kauf anzubieten, die Hochschulgraden, Hochschultiteln oder Hochschultätigkeitsbezeichnungen zum Verwechseln ähnlich seien. Groupon verteidigte sich mit dem Einwand, aufgrund der größtenteils in eine scherzhafte Richtung weisenden Fachbereichsbezeichnungen bestehe keine Verwechslungsgefahr.
Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts betonte aber, dies sei nach dem Berliner Hochschulgesetz weiter verboten. Für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr sei auf einen durchschnittlichen Betrachter zu sehen. Nach diesem Maßstab seien die von der Miami Life Development Church vergebenen Bezeichnungen Hochschulgraden oder Hochschultiteln zum Verwechseln ähnlich. So könne etwa die Bezeichnung "Psychic Sciences" von einem flüchtigen Betrachter leicht mit "Psychologie" verwechselt werden. Andere "Fachbereiche" besäßen zwar bei der Übersetzung in die deutsche Sprache offensichtlich keine Ähnlichkeit zu allgemein anerkannten wissenschaftlichen Fachbereichen; die Beurteilung setze aber differenzierte Englischkenntnisse voraus, über die der durchschnittliche Betrachter nicht verfüge. Gegen den Beschluss ist die Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zulässig.
Bei Groupon oder Livingsocial hinterlegen Nutzer ihre E-Mail-Adresse und bekommen täglich ein Angebot aus ihrer Region zugesandt. Meist handelt es sich um verbilligte Angebote für Restaurants, Imbissbuden, Massagen, Wellnessprogramme, Wochenendreisen oder für Elektronik.
Mfg Thomas
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