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Richterbund: Warnschussarrest häufig wirkungslos
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Richterbund: Warnschussarrest häufig wirkungslos
Politiker und Justizexperten streiten über den richtigen Umgang mit jungen Gewaltverbrechern. Der Deutsche Richterbund kritisierte den von der Bundesregierung geplanten Warnschussarrest als weitgehend wirkungslos.
Dagegen sprach sich der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Hessens Innenminister Boris Rhein (CDU), für die Einführung aus.

Der Warnschussarrest soll zur Abschreckung neben einer zur Bewährung ausgesetzten Jugendstrafe angeordnet werden können und maximal vier Wochen dauern.
Eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums warnte am Mittwoch in Berlin davor, zu hohe Erwartungen in den Warnschussarrest zu setzen. Gewalttaten wie am Osterwochenende in Berlin könnten - wenn überhaupt - nur mit mehr Polizisten an Bahnhöfen verhindert werden. Im zentralen Berliner U-Bahnhof Friedrichstraße hatten zwei Jugendliche einen 29-Jährigen brutal zusammengeschlagen und getreten. Danach pochten Unionspolitiker erneut auf die schnelle Einführung des Warnschussarrestes, den Union und FDP bereits in ihrem Koalitionsvertrag vereinbarten.
Bislang konnten bis zu vier Wochen Jugendarrest als Warnung verhängt werden, wenn die Tat für eine Jugendstrafe nicht schwer genug war. Künftig soll der Arrest zusätzlich zu einer Jugendstrafe auf Bewährung möglich sein. Der Direktor des Kriminologischen Forschungs-Instituts Niedersachsen, Christian Pfeiffer, nannte den Warnschussarrest allerdings sinnlos, weil die Strafe erst Monate nach der Tat verhängt werde. Eine abschreckende Wirkung werde somit verfehlt, sagte er der «Mitteldeutschen Zeitung». Nötig seien stattdessen mehr Polizei und eine höhere Aufklärungsquote.
Die Vize-Vorsitzende des Richterbundes, Andrea Titz, sagte: «Ich halte den Warnschussarrest für wenig zielführend.» Sie verwies auf bereits heute überfüllte Jugendhaftanstalten. Die Jugendkriminalität werde durch die Einführung eines solchen Arrests «nicht massiv beeinflusst», sagte Titz. «Die Leute, die solche Taten begehen, sind in der Regel bereits vorher aufgefallen. Sie haben oft auch schon Arreste verbüßt und sind davon wenig beeindruckt. Das sind in der Regel keine Ersttäter. Die hatten ihren Warnschuss bereits.»
Hessens Innenminister Rhein sagte hingegen im Deutschlandradio Kultur: «Ich bin ein absoluter Befürworter einer raschen Einführung des Warnschussarrests.» Insgesamt nehme zwar die Zahl der Gewalttaten von Jugendlichen ab. «Aber was uns durchaus Sorge macht und was wir durchaus auch wahrnehmen, ist, dass die Taten immer brutaler werden, dass sie immer häufiger mit Waffen stattfinden und dass eben nicht Schluss ist, wenn einer am Boden liegt.»
Der CSU-Innenexperte Hans-Peter Uhl sprach sich dafür aus, Straftaten in U- und S-Bahnen sowie auf Bahnhöfen als strafverschärfendes Element ins Strafgesetzbuch aufzunehmen. «Bei Raub, räuberischer Erpressung, Diebstahl, Körperverletzung, Vergewaltigung und sexueller Nötigung würde die Mindeststrafe dann immer zwei Jahre betragen», sagte er der «Welt».
Uhl forderte die Justiz auf, grundsätzlich schneller durchzugreifen. Wenn der Prozess beginne, liege die Tat oft schon Monate zurück. (Quelle: Berlin (dpa/lby))
Dagegen sprach sich der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Hessens Innenminister Boris Rhein (CDU), für die Einführung aus.

Der Warnschussarrest soll zur Abschreckung neben einer zur Bewährung ausgesetzten Jugendstrafe angeordnet werden können und maximal vier Wochen dauern.
Eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums warnte am Mittwoch in Berlin davor, zu hohe Erwartungen in den Warnschussarrest zu setzen. Gewalttaten wie am Osterwochenende in Berlin könnten - wenn überhaupt - nur mit mehr Polizisten an Bahnhöfen verhindert werden. Im zentralen Berliner U-Bahnhof Friedrichstraße hatten zwei Jugendliche einen 29-Jährigen brutal zusammengeschlagen und getreten. Danach pochten Unionspolitiker erneut auf die schnelle Einführung des Warnschussarrestes, den Union und FDP bereits in ihrem Koalitionsvertrag vereinbarten.
Bislang konnten bis zu vier Wochen Jugendarrest als Warnung verhängt werden, wenn die Tat für eine Jugendstrafe nicht schwer genug war. Künftig soll der Arrest zusätzlich zu einer Jugendstrafe auf Bewährung möglich sein. Der Direktor des Kriminologischen Forschungs-Instituts Niedersachsen, Christian Pfeiffer, nannte den Warnschussarrest allerdings sinnlos, weil die Strafe erst Monate nach der Tat verhängt werde. Eine abschreckende Wirkung werde somit verfehlt, sagte er der «Mitteldeutschen Zeitung». Nötig seien stattdessen mehr Polizei und eine höhere Aufklärungsquote.
Die Vize-Vorsitzende des Richterbundes, Andrea Titz, sagte: «Ich halte den Warnschussarrest für wenig zielführend.» Sie verwies auf bereits heute überfüllte Jugendhaftanstalten. Die Jugendkriminalität werde durch die Einführung eines solchen Arrests «nicht massiv beeinflusst», sagte Titz. «Die Leute, die solche Taten begehen, sind in der Regel bereits vorher aufgefallen. Sie haben oft auch schon Arreste verbüßt und sind davon wenig beeindruckt. Das sind in der Regel keine Ersttäter. Die hatten ihren Warnschuss bereits.»
Hessens Innenminister Rhein sagte hingegen im Deutschlandradio Kultur: «Ich bin ein absoluter Befürworter einer raschen Einführung des Warnschussarrests.» Insgesamt nehme zwar die Zahl der Gewalttaten von Jugendlichen ab. «Aber was uns durchaus Sorge macht und was wir durchaus auch wahrnehmen, ist, dass die Taten immer brutaler werden, dass sie immer häufiger mit Waffen stattfinden und dass eben nicht Schluss ist, wenn einer am Boden liegt.»
Der CSU-Innenexperte Hans-Peter Uhl sprach sich dafür aus, Straftaten in U- und S-Bahnen sowie auf Bahnhöfen als strafverschärfendes Element ins Strafgesetzbuch aufzunehmen. «Bei Raub, räuberischer Erpressung, Diebstahl, Körperverletzung, Vergewaltigung und sexueller Nötigung würde die Mindeststrafe dann immer zwei Jahre betragen», sagte er der «Welt».
Uhl forderte die Justiz auf, grundsätzlich schneller durchzugreifen. Wenn der Prozess beginne, liege die Tat oft schon Monate zurück. (Quelle: Berlin (dpa/lby))
Mfg Thomas
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Thomas - Administrator

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