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Airlines sollen Unterkunft bei Vulkanausbruch zahlen
Fluggesellschaften sollen ihren Passagieren auch bei Naturkatastrophen Unterkunft und Verpflegung bezahlen. Das forderte Generalanwalt Yves Bot am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag in einem Gutachten (Rechtssache C-12/11).
Die Richter halten sich in der Mehrheit der Fälle an die Empfehlungen der Generalanwälte.
Nach Ansicht des Generalanwalts muss die Fluggesellschaft - abhängig von der Wartezeit - für Erfrischungen, Mahlzeiten, Kommunikation mit Angehörigen, Unterbringung und Transport zum Hotel sorgen. Dies gelte auch bei Naturereignissen wie Vulkanausbrüchen. Die Unternehmen könnten die Kosten später auf die Preise für Flugtickets aufschlagen.
Geklagt hatte eine Frau aus Dublin, die beim Ausbruch des Vulkans Eyjafjallajökull im April 2010 für eine Woche in Island festsaß. Weil die Fluggesellschaft Ryanair sie ihrer Meinung nach nicht angemessen entschädigt habe, zog die Frau in Irland vor Gericht. Die Dubliner Richter baten daraufhin ihre EuGH-Kollegen um Auslegung des EU-Rechts. Ein Urteil dürfte in einigen Monaten fallen.
Die Richter halten sich in der Mehrheit der Fälle an die Empfehlungen der Generalanwälte.
Nach Ansicht des Generalanwalts muss die Fluggesellschaft - abhängig von der Wartezeit - für Erfrischungen, Mahlzeiten, Kommunikation mit Angehörigen, Unterbringung und Transport zum Hotel sorgen. Dies gelte auch bei Naturereignissen wie Vulkanausbrüchen. Die Unternehmen könnten die Kosten später auf die Preise für Flugtickets aufschlagen.
Geklagt hatte eine Frau aus Dublin, die beim Ausbruch des Vulkans Eyjafjallajökull im April 2010 für eine Woche in Island festsaß. Weil die Fluggesellschaft Ryanair sie ihrer Meinung nach nicht angemessen entschädigt habe, zog die Frau in Irland vor Gericht. Die Dubliner Richter baten daraufhin ihre EuGH-Kollegen um Auslegung des EU-Rechts. Ein Urteil dürfte in einigen Monaten fallen.
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