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Verdunklungsgefahr: Hamburger Ex-SPD-Sprecher in Haft
Der frühere Sprecher der Hamburger SPD, Bülent Ciftlik, sitzt in Untersuchungshaft. Der 38-Jährige komme noch am Mittwoch vor einen Haftrichter, erklärte Oberstaatsanwalt Wilhelm Möllers.
«Dann wird ihm der Haftbefehl verkündet, und er hat Gelegenheit, sich zu den Vorwürfen zu äußern.»

Als Haftgrund gilt Verdunkelungsgefahr - die Staatsanwaltschaft befürchtet, dass der ehemalige Bürgerschaftsabgeordnete Beweismittel manipulieren und Zeugenaussagen beeinflussen könnte. Ciftlik war am Dienstagabend verhaftet worden.
«Er ist verdächtig, elf Straftaten begangen zu haben», sagte Möllers. So geht die Anklagebehörde dem Verdacht nach, dass Ciftlik für ihn arbeitende Wahlhelfer angewiesen haben soll, Briefwahlanträge türkischstämmiger Deutscher für die Bürgerschaftswahl 2008 zu fälschen. Weitere Ermittlungen drehen sich unter anderem um den Verdacht der Körperverletzung sowie um die Manipulation von Beweismitteln - etwa eine gefälschte E-Mail - im Zusammenhang mit der angeblichen Vermittlung einer Scheinehe.
Ciftlik war 2010 wegen Vermittlung einer Scheinehe zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Gegen das Urteil gingen sowohl der 38-Jährige als auch die Staatsanwaltschaft in Berufung. Das Berufungsverfahren war am Freitag jedoch zunächst geplatzt, weil der Angeklagte erkrankt war. (Quelle: Hamburg (dpa/lby))
«Dann wird ihm der Haftbefehl verkündet, und er hat Gelegenheit, sich zu den Vorwürfen zu äußern.»

Als Haftgrund gilt Verdunkelungsgefahr - die Staatsanwaltschaft befürchtet, dass der ehemalige Bürgerschaftsabgeordnete Beweismittel manipulieren und Zeugenaussagen beeinflussen könnte. Ciftlik war am Dienstagabend verhaftet worden.
«Er ist verdächtig, elf Straftaten begangen zu haben», sagte Möllers. So geht die Anklagebehörde dem Verdacht nach, dass Ciftlik für ihn arbeitende Wahlhelfer angewiesen haben soll, Briefwahlanträge türkischstämmiger Deutscher für die Bürgerschaftswahl 2008 zu fälschen. Weitere Ermittlungen drehen sich unter anderem um den Verdacht der Körperverletzung sowie um die Manipulation von Beweismitteln - etwa eine gefälschte E-Mail - im Zusammenhang mit der angeblichen Vermittlung einer Scheinehe.
Ciftlik war 2010 wegen Vermittlung einer Scheinehe zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Gegen das Urteil gingen sowohl der 38-Jährige als auch die Staatsanwaltschaft in Berufung. Das Berufungsverfahren war am Freitag jedoch zunächst geplatzt, weil der Angeklagte erkrankt war. (Quelle: Hamburg (dpa/lby))
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