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Vorratsdatenspeicherung: Entscheidung steht bevor
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Vorratsdatenspeicherung: Entscheidung steht bevor
Gut zehn Monate nach dem Karlsruher Urteil zur Vorratsdatenspeicherung geht der Streit zwischen Union und FDP in die entscheidende Runde.
Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will laut «Süddeutscher Zeitung» in einem Gesetzentwurf vorschlagen, dass eine anlasslose Speicherung sämtlicher Telefon- und Internetdaten für die Kriminalitätsbekämpfung nicht zulässig ist.
Stattdessen will sie es Polizei oder Staatsanwaltschaften erlauben, bei «hinreichendem Anlass» die Löschung der bei den Providern vorhandenen Daten zu verhindern.
Der Innenexperte der Unions-Bundestagsfraktion, Hans-Peter Uhl (CSU), machte erneut deutlich, dass das von Leutheusser- Schnarrenberger favorisierte «Quick Freeze»-Verfahren - das schnelle Einfrieren von Verbindungsdaten bei konkretem Anlass - aus seiner Sicht nicht ausreichend ist. Er erwartet keinen schnellen Kompromiss mit der FDP. «Wir werden uns wohl noch Monate damit befassen», sagte er der dpa in Berlin.
Nach den Plänen der Justizministerin sollen die Daten bestimmter Personen unter relativ geringen Voraussetzungen mittels einer Sicherungsanordnung festgehalten werden können, schreibt die Zeitung. Ihr liegt das Eckpunktepapier vor, auf dessen Basis das neue Gesetz geschrieben werden soll. Nach genauerer Prüfung sollten demnach die per «Quick Freeze»-Verfahren festgehaltenen Daten von einem Richter zur Verwendung benutzt werden, ansonsten seien sie zu löschen.
Die Ministerin sagte, sie versuche mit ihrem Vorschlag, den Grundrechtsschutz der Bürger und die Bedürfnisse der Strafverfolgungsbehörden in Einklang zu bringen - unter strikter Anwendung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes. Ihr Lösungsansatz vermeide eine «Speicherung der Verkehrsdaten aller Bürger». Durch das gezielte Vorgehen würde die Menge der zu speichernden Daten auf das notwendige Maß begrenzt.
Uhl sagte, das Einfrieren von Verbindungsdaten sei nicht ausreichend, da es Telekommunikationsunternehmen in Deutschland - im Gegensatz zu den USA - grundsätzlich verboten sei, Daten zu sammeln, es sei denn, ein Gesetz umreiße klar die Ausnahmen. So sei das kurze Speichern von Daten nur zu Abrechnungszwecken oder zur Lösung technischer Probleme erlaubt. Doch Flatrate-Anbieter speicherten die Daten in der Regel nicht. Somit könnten die Daten auch nicht «eingefroren» werden.
Das Bundesverfassungsgericht hatte die früheren deutschen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung im März gekippt. Seitdem dürfen Telefon- und Internetverbindungsdaten nicht mehr ohne Anlass für sechs Monate gespeichert werden.
Der hessische FDP-Fraktionsvize Wolfgang Greilich forderte von Union und Innenministern verfassungsgemäße Vorschläge zur polizeilichen Nutzung von Telekommunikationsdaten. Er stellte sich hinter das «Quick Freeze»-Konzept. «Der Zugriff auf die gespeicherten Daten soll dann aber eine richterliche Anordnung voraussetzen», sagte er der dpa. (Quelle: Berlin (dpa/lby))
Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will laut «Süddeutscher Zeitung» in einem Gesetzentwurf vorschlagen, dass eine anlasslose Speicherung sämtlicher Telefon- und Internetdaten für die Kriminalitätsbekämpfung nicht zulässig ist.
Stattdessen will sie es Polizei oder Staatsanwaltschaften erlauben, bei «hinreichendem Anlass» die Löschung der bei den Providern vorhandenen Daten zu verhindern.
Der Innenexperte der Unions-Bundestagsfraktion, Hans-Peter Uhl (CSU), machte erneut deutlich, dass das von Leutheusser- Schnarrenberger favorisierte «Quick Freeze»-Verfahren - das schnelle Einfrieren von Verbindungsdaten bei konkretem Anlass - aus seiner Sicht nicht ausreichend ist. Er erwartet keinen schnellen Kompromiss mit der FDP. «Wir werden uns wohl noch Monate damit befassen», sagte er der dpa in Berlin.
Nach den Plänen der Justizministerin sollen die Daten bestimmter Personen unter relativ geringen Voraussetzungen mittels einer Sicherungsanordnung festgehalten werden können, schreibt die Zeitung. Ihr liegt das Eckpunktepapier vor, auf dessen Basis das neue Gesetz geschrieben werden soll. Nach genauerer Prüfung sollten demnach die per «Quick Freeze»-Verfahren festgehaltenen Daten von einem Richter zur Verwendung benutzt werden, ansonsten seien sie zu löschen.
Die Ministerin sagte, sie versuche mit ihrem Vorschlag, den Grundrechtsschutz der Bürger und die Bedürfnisse der Strafverfolgungsbehörden in Einklang zu bringen - unter strikter Anwendung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes. Ihr Lösungsansatz vermeide eine «Speicherung der Verkehrsdaten aller Bürger». Durch das gezielte Vorgehen würde die Menge der zu speichernden Daten auf das notwendige Maß begrenzt.
Uhl sagte, das Einfrieren von Verbindungsdaten sei nicht ausreichend, da es Telekommunikationsunternehmen in Deutschland - im Gegensatz zu den USA - grundsätzlich verboten sei, Daten zu sammeln, es sei denn, ein Gesetz umreiße klar die Ausnahmen. So sei das kurze Speichern von Daten nur zu Abrechnungszwecken oder zur Lösung technischer Probleme erlaubt. Doch Flatrate-Anbieter speicherten die Daten in der Regel nicht. Somit könnten die Daten auch nicht «eingefroren» werden.
Das Bundesverfassungsgericht hatte die früheren deutschen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung im März gekippt. Seitdem dürfen Telefon- und Internetverbindungsdaten nicht mehr ohne Anlass für sechs Monate gespeichert werden.
Der hessische FDP-Fraktionsvize Wolfgang Greilich forderte von Union und Innenministern verfassungsgemäße Vorschläge zur polizeilichen Nutzung von Telekommunikationsdaten. Er stellte sich hinter das «Quick Freeze»-Konzept. «Der Zugriff auf die gespeicherten Daten soll dann aber eine richterliche Anordnung voraussetzen», sagte er der dpa. (Quelle: Berlin (dpa/lby))
Mfg Thomas
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